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Entschädigung bei Flugannullierung: Alles, was Sie wissen müssen

Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert? Sie könnten Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung haben. Erfahren Sie alles, was Sie über die Beantragung einer Entschädigung bei Flugannullierungen wissen müssen

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Was ist eine Entschädigung bei Flugannullierung?

Die Entschädigung bei Flugannullierung ist ein Fluggastrecht, das in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt ist. Diese Verordnung stellt sicher, dass Fluggäste entschädigt werden, wenn ihr Flug von der Fluggesellschaft ohne ausreichende Vorankündigung annulliert wird. Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 €, sofern die Annullierung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

Wichtig zu wissen

Die Entschädigungshöhe ist festgelegt und hängt nicht von Ihrem Ticketpreis ab. Ein 50 € Ticket einer Billigfluggesellschaft kann zur gleichen Entschädigung führen wie ein 500 € Ticket, wenn der Flug die Voraussetzungen erfüllt.


Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Um Anspruch auf eine Entschädigung für einen annullierten Flug zu haben, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend, um festzustellen, ob Sie einen gültigen Anspruch haben.

Sie KÖNNEN eine Entschädigung fordern, wenn:

Die Flugannullierung wurde dem Passagier weniger als 14 Kalendertage vor dem Abflug mitgeteilt.
Die Annullierung beruht auf internen Ursachen der Fluggesellschaft (z. B. Personalmangel).
Die Flugannullierung erfolgte in den letzten 3 Jahren.
Der Flug sollte von einem Flughafen innerhalb der EU starten.
Der Flug wird von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt, unabhängig vom Zielort.

Sie können KEINE Entschädigung fordern, wenn:

Die Flugannullierung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen (z. B. Streiks).
Die Flugannullierung ist auf extreme Wetterbedingungen zurückzuführen.
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Welche Entschädigung können Sie bei Flugannullierungen erhalten?

Die Höhe der Entschädigung bei einer Flugannullierung ist gesetzlich festgelegt und hängt ausschließlich von der Flugstrecke ab, ohne Berücksichtigung des tatsächlich für das Ticket gezahlten Preises oder der Buchungsklasse. Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gelten folgende Beträge:

KURZE DISTANZ
250 €Pro Passagier
Flüge bis zu 1.500 km
(z.B. London nach Paris, Berlin nach Rom)
AM HÄUFIGSTEN
MITTLERE DISTANZ
400 €Pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 - 3.500 km
(z.B. London nach Marokko, Paris in die Türkei)
LANGE DISTANZ
600 €Pro Passagier
Flüge über 3.500 km
(z.B. London nach New York, Paris nach Dubai)

Anspruch auf Betreuungsleistungen im Falle einer Flugannullierung

Neben dem Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben Passagiere, die von einer Flugannullierung betroffen sind, Anspruch auf materielle Unterstützung durch die Fluggesellschaft. Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und umfassen:

Kostenlose Mahlzeiten und Getränke

Kostenlose Verpflegung und Erfrischungsgetränke, angemessen zur Wartezeit bis zur Umbuchung.

Zugang zur Kommunikation

Das Recht auf zwei kostenlose Telefongespräche oder alternativ das kostenlose Versenden von E-Mails oder Faxen.

Hotelunterkunft

Kostenlose Hotelunterkunft, falls eine Umbuchung eine Wartezeit mit Übernachtung erfordert.

Flughafen-Hotel-Transfer

Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft, dessen Kosten vollständig von der Fluggesellschaft getragen werden.

Wichtig zu wissen

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Betreuungsleistungen unabhängig davon angeboten werden müssen, ob die Annullierung finanziell entschädigungspflichtig ist oder nicht. Mit anderen Worten: Auch bei außergewöhnlichen Umständen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Passagieren angemessene Warte- oder Transitbedingungen zu gewährleisten.

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Wie beantragen Sie eine Entschädigung?

Es gibt zwei Hauptwege, eine Entschädigung zu beantragen: direkt bei der Fluggesellschaft oder über ein Anspruchsmanagement-Unternehmen wie ClaimBee.

OPTION 1

Direkt bei der Fluggesellschaft beantragen

Sie können einen Antrag direkt an die Kundenabteilung der Fluggesellschaft richten. Dieser Prozess kann jedoch:

  • Zeitaufwändig sein (kann Monate dauern)
  • Komplexe rechtliche Verfahren und Unterlagen erfordern
  • Fluggesellschaften lehnen oft berechtigte Ansprüche ab
  • Gerichtsverfahren erforderlich machen
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OPTION 2

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Verfahren zur Beantragung einer Entschädigung für einen annullierten Flug

Um das Verfahren zur Beantragung einer Entschädigung einzuleiten, ist es unerlässlich, dass der Passagier eine Reihe von Belegen aufbewahrt, die bei der Einreichung des Antrags bei der Fluggesellschaft erforderlich sind. Dazu gehören:

  • Das Flugticket oder die elektronische Buchungsbestätigung;
  • Die Bordkarte, falls diese bereits ausgestellt wurde;
  • Jegliche offizielle Mitteilung über die Flugannullierung (E-Mail, SMS, Benachrichtigung in der App).
Step 1

Anspruch prüfen

Geben Sie Ihre Flugdaten ein, um zu bestätigen, ob Sie die Bedingungen erfüllen.

Step 2

Antrag ausfüllen

Stellen Sie sicher, dass Sie die Belege wie Flugticket, Bordkarte und jeden Nachweis der Annullierung beifügen.

Step 3

Antrag einreichen

Sie können den Antrag direkt an die Fluggesellschaft senden oder die Dienste spezialisierter Anbieter wie ClaimBee in Anspruch nehmen, um den Prozess für Sie zu übernehmen.

Step 4

Entschädigung erhalten

Nach Genehmigung des Antrags wird das Geld direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.


Häufig gestellte Fragen zur Entschädigung bei Flugannullierungen

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen variiert zwischen 4 und 8 Wochen, abhängig von der Reaktionsgeschwindigkeit der Fluggesellschaft und der Komplexität des Falls.

Ja. Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf Entschädigung, da die Entschädigung gesetzlich festgelegt ist und von der Flugstrecke abhängt.

Wenn der Antrag unrechtmäßig abgelehnt wird, können Sie eine Beschwerde bei der nationalen Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte einreichen oder ein Gerichtsverfahren zur Rückforderung des geschuldeten Betrags einleiten.

Ja, in den meisten Fällen gelten technische Defekte nicht als „außergewöhnliche Umstände“, und daher ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Sie haben Anspruch auf Entschädigung, vorausgesetzt, die Benachrichtigung über die Annullierung erfolgte weniger als 14 Tage vor dem Abflug.

Ja. Wenn der annullierte Flug Teil einer einzigen Buchung mit Zwischenstopp ist und die Gesamtverspätung am endgültigen Zielort 3 Stunden übersteigt oder der Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Es ist jedoch wichtig, ob der Betreiber derselbe ist und ob die Flüge vertraglich verbunden sind.

Wenn Sie einen Gutschein akzeptieren, müssen Sie sicherstellen, dass Sie klar über die gesetzliche Möglichkeit informiert wurden, eine Rückerstattung in Geld zu erhalten. Die Annahme eines Gutscheins kann zum freiwilligen Verzicht auf bestimmte Rechte führen, einschließlich des Anspruchs auf zusätzliche Entschädigung.

Ja. Personalmangel wird in der Regel als internes Problem der Fluggesellschaft betrachtet, und diese kann sich nicht auf eine Haftungsbefreiung berufen. Daher haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Ja. Die Verjährungsfrist ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. In Deutschland beträgt die allgemeine Verjährungsfrist drei Jahre ab dem Datum des annullierten Fluges. Es wird empfohlen, den Antrag so schnell wie möglich einzureichen, um verfahrensbedingte Ablehnungen zu vermeiden.

Sie haben weiterhin Anspruch auf Entschädigung, es ist jedoch möglich, dass das Reisebüro die Kommunikation mit der Fluggesellschaft übernimmt. Die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Entschädigung ist getrennt von etwaigen Rückerstattungen für nicht erbrachte Reiseleistungen zu betrachten.

Das hängt davon ab. Wenn es sich um einen Streik des Personals der Fluggesellschaft handelt, gilt dies nicht als außergewöhnlicher Umstand, und die Fluggesellschaft kann zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sein. Betrifft der Streik die Flugsicherung oder das Flughafenpersonal, so gilt dies als externer Grund.

Ja, wenn der Flug von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt wird und in einem Mitgliedstaat startet oder landet. Für Flüge, die von Fluggesellschaften außerhalb der EU durchgeführt werden, besteht der Anspruch auf Entschädigung nur, wenn der Flug von einem Flughafen innerhalb der EU startet.

Nein. Schlechte Wetterbedingungen fallen unter „außergewöhnliche Umstände“ und schließen die Pflicht zur finanziellen Entschädigung aus. Die Fluggesellschaft muss jedoch Unterkunft, Verpflegung und eine Umbuchung anbieten.

Sie können den Antrag auch ohne Bordkarte einreichen, solange Sie den Buchungsnachweis und andere relevante Dokumente (Bestätigungs-E-Mails, Rechnung, Zahlungsnachweis usw.) vorlegen können.

Ja. Jeder Passagier mit einem individuellen Ticket, einschließlich Minderjähriger, hat Anspruch auf Entschädigung, unabhängig vom Alter, sofern eine gültige Buchung vorlag.

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt ausschließlich standardisierte finanzielle Entschädigungen. Für andere Schäden, einschließlich immaterieller Schäden, müssen Sie sich an ein Zivilgericht wenden, die Erfolgsaussichten sind jedoch ohne klare und quantifizierbare Beweise begrenzt.

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, alle Kosten für Unterkunft und Transport zwischen Hotel und Flughafen zu übernehmen, unabhängig davon, ob die Annullierung entschädigungspflichtig ist oder nicht. Diese Kosten dürfen nicht vom Passagier getragen werden.

Es wird empfohlen, Folgendes beizufügen: Flugticket, Buchungsbestätigung, Zahlungsnachweis, Bordkarte (falls ausgestellt), Benachrichtigungen über die Annullierung und jegliche relevante Korrespondenz mit der Fluggesellschaft.

Die Benachrichtigung muss klar sein und mindestens 14 Tage vor dem Abflug erfolgen. Fehlten jegliche Erklärungen oder Umbuchungsoptionen, so besteht möglicherweise weiterhin eine Entschädigungspflicht, auch wenn Sie formell informiert wurden.

Weitere Fragen? Besuchen Sie unsere Hilfeseite.